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OLG Nürnberg (4 U 2349/99) | Datum: 27.10.1999
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg, da das vom Landgericht dem Kläger zugebilligte Schmerzensgeld von letztlich 50.000 DM [...]